Betriebsversammlungen in Mch M und Berlin – Kurzarbeit

10.03.2010 von Inken Wanzek

An den NSN-Standorten in Berlin (8.3.2010) und in München (10.3.2010) fanden Betriebsversammlungen mit dem Schwerpunkt Kurzarbeit bei NSN in Deutschland statt.

Vorab ist zu sagen, dass in Berlin das Thema Kurzarbeit größeren Raum einnahm. In München nahm fast ausschließlich die Betriebsleitung zu diesem Thema Stellung.

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Analyse: Kurzarbeit und Positionen

10.03.2010 von Inken Wanzek

In einer E-Mail von Lydia Sommer und Olaf Horsthemke vom 4.3.2010, die an alle NSN-Mitarbeiter in Deutschland ging, heißt: „Wir erwarten, dass vorerst rund 600 Positionen in Deutschland von Kurzarbeit betroffen sein werden.“ Das Betreff der Mail war: „Erste Ergebnisse der globalen Personalbestandsprüfung – Deutschland plant Einsatz von Kurzarbeit.“ Die Zahl 600, die bereits in der Presse steht, ist also ein Ergebnis einer NSN überspannenden Personalstandprüfung und keine lokale Entscheidung.

Aber, so fragt sich der aufmerksame Leser, warum wird hier von „Positionen“ gesprochen und nicht von Mitarbeitern, was im Zusammenhang mit Kurzarbeit nur natürlich wäre. Gestern nun erreichte uns die Nachricht, dass in der Betriebsversammlung in Berlin zum Thema Kurzarbeit auf einer der Folien, die Horsthemke dort zeigte, dieser Fakt deutlich hervorgehoben wurde. Dort stünde, so hieß es: „600 Positionen (Funktionen) – nicht MA!“.

Daraus würde folgen: 600 Positionen sind nicht mit Mitarbeitern gleichzusetzen, sondern mit Funktionen in den Betrieben. Was aber könnte das bedeuten?

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Psychische Erkrankungen steigen an

09.03.2010 von Inken Wanzek

„Jeder zweite fühlt sich von Schlafstörungen betroffen“, sagte DAK-Chef Herbert Rebscher. Besonderer Stress und Grübeleien in der Nacht sind die häufigsten Auslöser. Das geht aus dem Gesundheitsreport 2010 der Krankenkasse DAK vor, den diese in Berlin vorstellte. Im Auftrag der DAK wurden 3000 Erwerbstätige zwischen 35 und 65 Jahren befragt.

Rund 28 Prozent der Befragten leiden manchmal unter Schlafstörungen, 21 Prozent häufiger. Insgesamt hat jeder zehnte Arbeitnehmer schwere Störungen, schläft mindestens dreimal pro Woche schlecht und quält sich fast immer stark übermüdet durch den Tag. Insgesamt leiden rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland unter schweren Schlafstörungen. Ursache dafür sind hauptsächlich Leistungsdruck und die Angst um den Arbeitsplatz. Die andauernde Wirtschaftskrise dürfte die Situation noch weiter verschärfen.

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IG Metall kündigt Chauffeur

08.03.2010 von Christine Rosenboom

… weil er einen freien Abend pro Woche wollte.

Zwei Jahre lang arbeitete der 46-jährige Horst H. als Fahrer für den IG-Metall-Vorstand Detlef Wetzel. Er machte Überstunden und arbeitete auch am Wochenende.

Ich habe zwei Jahre lang bis zu 14 Stunden täglich als Fahrer und im Bereitschaftsdienst gearbeitet. Natürlich ist mir klar, dass man als Vorstandsfahrer keinen Acht-Stunden-Tag hat. Aber gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten nachts waren meinem Chef egal. Oft musste ich nach nur fünf Stunden Schlaf wieder auf der Matte stehen.“, sagte Horst H. der Bild-Zeitung.

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Widerspruch gegen Kurzarbeit?

06.03.2010 von Inken Wanzek

Ein Widerspruch gegen Kurzarbeit ist nicht möglich. Über die Einführung von Kurzarbeit entscheiden alleine der Arbeitgeber und der Betriebsrat sowie die Agentur für Arbeit, wenn Kurzarbeitgeld dort beantragt wird. Die Gehaltskürzungen muss man hinnehmen.

Nach Ende der Kurzarbeit erfolgt wieder eine vertragsgemäße Beschäftigung, es sei denn es wurde während der Kurzarbeit ein Aufhebungsvertrag unterschrieben.

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Kurzarbeit Null

06.03.2010 von Inken Wanzek

Kommt Kurzarbeit Null?

Liest man die Schreiben, mit denen Nokia Siemens Networks die Mitarbeiter über Kurzarbeit informiert, fallen Formulierungen auf, die auf Kurzarbeit Null hindeuten.

Beispielsweise heißt es:

  • Während der Dauer der Kurzarbeit ruht die Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis, da im Fall von Kurzarbeit nicht gearbeitet wird.
  • Auf die Frage: „Darf man, während man in Kurzarbeit ist, an seinen Arbeitsplatz kommen?“ wird geantwortet: „Da die Hauptleistungspflicht während der Dauer der Kurzarbeit ruht, darf der Arbeitsplatz nicht aufgesucht werden, um die Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Präsenztermine, wie sie beispielsweise in einer beE anstehen, gäbe es während der Kurzarbeit nicht wahrzunehmen, heißt es.
  • Und letztendlich gelte laut NSN: „Im Fall von Kurzarbeit Null, müssen Mitarbeiter die Arbeitsmittel vor Antritt der Kurzarbeit bei der Führungskraft beziehungsweise beim Host Manager abgeben.

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Kurzarbeit: Überstunden, Gleitzeit, Weiterbildung

06.03.2010 von Inken Wanzek

Keine Überstunden / Aufbau von Gleitzeitguthaben während der Kurzarbeit

Klar ist: Ein Mitarbeiter, der in Kurzarbeit geschickt wird, darf über die vereinbarten Stunden hinaus nicht im Betrieb arbeiten, also auch nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Angenommen, der Arbeitgeber ordnet Kurzarbeit Null an, dann heißt das: Der Mitarbeiter muss zu Hause bleiben.

Die Agentur für Arbeit fordert nach Informationen von NSN vor Beginn der Kurzarbeit den Abbau von positiven Gleitzeitguthaben auf Null.

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Kurzarbeit: Urlaub, Krankheit, Krankenversicherung

06.03.2010 von Inken Wanzek

Krankmeldung während der Kurzarbeit

Bei prozentualer Reduzierung der Arbeitszeit bei Kurzarbeit ist es selbstverständlich, dass Krankmeldungen wie gewohnt dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung gemeldet werden müssen.

Doch wie ist das bei Kurzarbeit Null? Auch hier gilt: Krankmeldungen sind beim Vorgesetzten anzumelden. Eine Krankmeldung hat wie gewohnt unverzüglich zu erfolgen.

Der Grund ist: Während Kurzarbeit Null ruht zwar die Hauptleistungspflicht, also zu arbeiten, die Nebenpflichten des Arbeitnehmers bleiben aber bestehen. Ebenso gelten natürlich auch die Nebenpflichten des Arbeitgebers weiter.

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Kurzarbeit – rund ums Geld

06.03.2010 von Inken Wanzek

Gehalt

Wird ein Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und hat die Agentur für Arbeit diese genehmigt, dann zahlt der Staat 60 Prozent bei Mitarbeitern ohne Kinder und 67 Prozent bei Mitarbeitern mit mindestens einem Kind. Entscheidend ist hier der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. NSN stockt das Gehalt auf 80 Prozent auf.

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Kurzarbeit: Arbeitsvermittlung, Nebenjob, Bewerbung

06.03.2010 von Inken Wanzek

Arbeitsvermittlung

Wenn die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zahlt, hat sie das Recht Mitarbeiter für die Dauer der Kurzarbeit an eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln. Mitarbeiter müssen sich also für diese Arbeitsvermittlung und mögliche Weiterbildungsmaßnahmen bereithalten. Daher ist es auch erforderlich, Urlaub während Kurzarbeit Null ordnungsgemäß beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung anzumelden.

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