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	<title>Kommentare für NCI News &amp; Analysen</title>
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	<description>Unsere Zukunft gestalten</description>
	<lastBuildDate>Wed, 03 Jun 2009 16:16:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Umgruppierung bedingt keine Versetzung von bt</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/06/03/umgruppierung-bedingt-keine-versetzung/comment-page-1/#comment-34</link>
		<dc:creator>bt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:16:10 +0000</pubDate>
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		<description>Auch wenn Ihr in Eurer Kommentar-Antwort schreibt „frau/mann kann sich irren, 
frau tut es in diesem Fall aber nicht“: 
Doch, tut Ihr!

Ihr schreibt nämlich „Im Kommentar zu unserem letzten Artikel beruft sich bt darauf, 
dass die ERA-Eingruppierung bzw. die (niedrigere) Eingruppierung der AT eine Versetzung 
auf eine niederwertige Arbeitsstelle sei und leitet daraus das Restmandat des BR Mch P ab.“
Beides stimmt nicht! Bitte sorgfältiger lesen!

Erstens leite ich daraus überhaupt nichts ab, 
das böse Wort „Restmandat“ habe ich in meinem 
Kommentar überhaupt nicht erwähnt (aus dieser für mich etwas befremdlichen öffentlichen Diskussion 
um die Rechtmäßigkeit des Perlacher Restmandats habe ich mich vornehm herausgehalten,
dazu gäbe es auch kompetentere Kollegen als mich, z.B. die Perlacher NCI-Betriebsräte).
Da habt Ihr mir also etwas in den Mund gelegt wozu ich gar nichts ausgesagt habe.
Wer’s nicht glaubt: Bitte in meinem Kommentar nachlesen!  

Zweitens habe ich nicht wie von Euch behauptet von einer „ERA-Eingruppierung“ geschrieben,
sondern im Gegenteil mit meinem Kommentar richtiggestellt (und nur darum ging es mir dabei), dass Ihr offensichtlich ERA-Eingruppierung und Jobgrade verwechselt habt! 
Eine Verwechslung, die Ihr auch mit diesem zweiten Artikel nun leider konsequent fortsetzt…

Wenn das BAG/LAG von einer „Umgruppierung“ spricht, meint es damit natürlich eine gehaltliche Umgruppierung (z.B. ERA-Entgeltgruppen), und keine firmeninternen Jobgrades (die nimmt das Arbeitsrecht so ja auch gar nicht zur Kenntnis, genauso wenig wie die Siemens-Funktionsstufen). 

Die Demotion-Prozesse hingegen drehen sich aber genau und nur um diese Jobgrades:
Der Jobgrade bezeichnet nicht meine gehaltliche Eingruppierung sondern die Wertigkeit meiner Aufgabe, und wenn sich der Jobgrade ändert (z.B. von AT5 = JG10 auf JG9) bedeutet das mithin 
eine Änderung meiner Arbeitsaufgabe (nach unten), und eine nicht mehr (AT-) vertragsgemäße Beschäftigung. Dem hat der Betriebsrat pflichtgemäß widersprochen.

Auch wenn es Euch schwerfallen mag: Könntet Ihr bitte mal einräumen und klarstellen, 
dass es bei den Demotion-Verfahren NICHT wie von Euch wiederholt behauptet um ERA-Eingruppierungen geht? (Auch hier wieder: Wer’s nicht glaubt bitte einfach in den Schriftsätzen der Demotion-Gerichtsverfahren nachlesen! Es geht tatsächlich nicht um ERA sondern um die offensichtliche Zuweisung niedrigerwertiger Aufgaben.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn Ihr in Eurer Kommentar-Antwort schreibt „frau/mann kann sich irren,<br />
frau tut es in diesem Fall aber nicht“:<br />
Doch, tut Ihr!</p>
<p>Ihr schreibt nämlich „Im Kommentar zu unserem letzten Artikel beruft sich bt darauf,<br />
dass die ERA-Eingruppierung bzw. die (niedrigere) Eingruppierung der AT eine Versetzung<br />
auf eine niederwertige Arbeitsstelle sei und leitet daraus das Restmandat des BR Mch P ab.“<br />
Beides stimmt nicht! Bitte sorgfältiger lesen!</p>
<p>Erstens leite ich daraus überhaupt nichts ab,<br />
das böse Wort „Restmandat“ habe ich in meinem<br />
Kommentar überhaupt nicht erwähnt (aus dieser für mich etwas befremdlichen öffentlichen Diskussion<br />
um die Rechtmäßigkeit des Perlacher Restmandats habe ich mich vornehm herausgehalten,<br />
dazu gäbe es auch kompetentere Kollegen als mich, z.B. die Perlacher NCI-Betriebsräte).<br />
Da habt Ihr mir also etwas in den Mund gelegt wozu ich gar nichts ausgesagt habe.<br />
Wer’s nicht glaubt: Bitte in meinem Kommentar nachlesen!  </p>
<p>Zweitens habe ich nicht wie von Euch behauptet von einer „ERA-Eingruppierung“ geschrieben,<br />
sondern im Gegenteil mit meinem Kommentar richtiggestellt (und nur darum ging es mir dabei), dass Ihr offensichtlich ERA-Eingruppierung und Jobgrade verwechselt habt!<br />
Eine Verwechslung, die Ihr auch mit diesem zweiten Artikel nun leider konsequent fortsetzt…</p>
<p>Wenn das BAG/LAG von einer „Umgruppierung“ spricht, meint es damit natürlich eine gehaltliche Umgruppierung (z.B. ERA-Entgeltgruppen), und keine firmeninternen Jobgrades (die nimmt das Arbeitsrecht so ja auch gar nicht zur Kenntnis, genauso wenig wie die Siemens-Funktionsstufen). </p>
<p>Die Demotion-Prozesse hingegen drehen sich aber genau und nur um diese Jobgrades:<br />
Der Jobgrade bezeichnet nicht meine gehaltliche Eingruppierung sondern die Wertigkeit meiner Aufgabe, und wenn sich der Jobgrade ändert (z.B. von AT5 = JG10 auf JG9) bedeutet das mithin<br />
eine Änderung meiner Arbeitsaufgabe (nach unten), und eine nicht mehr (AT-) vertragsgemäße Beschäftigung. Dem hat der Betriebsrat pflichtgemäß widersprochen.</p>
<p>Auch wenn es Euch schwerfallen mag: Könntet Ihr bitte mal einräumen und klarstellen,<br />
dass es bei den Demotion-Verfahren NICHT wie von Euch wiederholt behauptet um ERA-Eingruppierungen geht? (Auch hier wieder: Wer’s nicht glaubt bitte einfach in den Schriftsätzen der Demotion-Gerichtsverfahren nachlesen! Es geht tatsächlich nicht um ERA sondern um die offensichtliche Zuweisung niedrigerwertiger Aufgaben.)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Auch LAG-Urteil Bremen begründet kein Restmandat von iw</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/06/02/auch-lag-urteil-bremen-begrundet-kein-restmandat/comment-page-1/#comment-33</link>
		<dc:creator>iw</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 09:25:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=509#comment-33</guid>
		<description>frau/mann kann sich irren, frau tut es in diesem Fall aber nicht. Das Restmandat des BR Mch P begründet sich nicht auf der Umgruppierung, auch nicht, wenn es sich um AT handelt, denn eine Umgruppierung ist keine Versetzung. Eine ausführliche Begründung findest du im Artikel: &quot;Umgruppierung bedingt keine Versetzung.&quot;
Hier nur kurz ein Zitat aus dem Erfurter Kommentar:

„§§ 99 ff. regeln die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Dabei sind drei der vier zentralen personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung) in §§ 99 bis 101 einem Zustimmungserfordernis seitens des BR unterworfen, während bei der Kündigung gem. § 102 nur die Anhörung des BR vorgesehen ist.&quot; Kania, Erfurter Kommentar
zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008, Rn 1-3. Weiter heißt es bei Koch Rn 30 eindeutig: „Von der Umgruppierung zu unterscheiden ist die Versetzung, also die Änd. der Art der Arbeit durch Zuweisung anderer Aufgaben und Tätigkeiten ... .&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>frau/mann kann sich irren, frau tut es in diesem Fall aber nicht. Das Restmandat des BR Mch P begründet sich nicht auf der Umgruppierung, auch nicht, wenn es sich um AT handelt, denn eine Umgruppierung ist keine Versetzung. Eine ausführliche Begründung findest du im Artikel: &#8220;Umgruppierung bedingt keine Versetzung.&#8221;<br />
Hier nur kurz ein Zitat aus dem Erfurter Kommentar:</p>
<p>„§§ 99 ff. regeln die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Dabei sind drei der vier zentralen personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung) in §§ 99 bis 101 einem Zustimmungserfordernis seitens des BR unterworfen, während bei der Kündigung gem. § 102 nur die Anhörung des BR vorgesehen ist.&#8221; Kania, Erfurter Kommentar<br />
zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008, Rn 1-3. Weiter heißt es bei Koch Rn 30 eindeutig: „Von der Umgruppierung zu unterscheiden ist die Versetzung, also die Änd. der Art der Arbeit durch Zuweisung anderer Aufgaben und Tätigkeiten &#8230; .&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Auch LAG-Urteil Bremen begründet kein Restmandat von bt</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/06/02/auch-lag-urteil-bremen-begrundet-kein-restmandat/comment-page-1/#comment-32</link>
		<dc:creator>bt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 03:42:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=509#comment-32</guid>
		<description>So kann man/frau sich täuschen - auch ohne mich als nicht-Perlacher in deren Angelegenheiten mischen zu wollen, aber Demotionverfahren laufen ja in allen 3 Münchner NSN-Betrieben.

Bei den Demotionverfahren geht es NICHT direkt um ERA-Eingruppierungen, es geht sogar meistens um AT&#039;s, es geht um die Einführung der NSN-&quot;Jobgrades&quot;. Wenn dabei z.B. ein AT (bisher &quot;Funktionsstufe 5&quot;) statt in JG10 in JG09 eingruppiert wird, entspricht das einer Versetzung auf eine niedrigerwertige Arbeitsstelle, zu der der Betriebsrat auch &quot;nein&quot; sagen kann, und wenn der Arbeitgeber damit ein Problem hat, kann/muss er sich die verweigerte BR-Zustimmung von einem Arbeitsgericht nach §100 ersetzen lassen; das ist nicht geschehen, trotzdem wurde die Demotion einfach vollzogen, deswegen die Gerichtsverfahren.

Aber natürlich gilt auch hier die Grundregel aller Arbeitsgerichtsprozesse: Arbeitsrecht ist Richterrecht, und auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand (frau übrigens auch).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So kann man/frau sich täuschen &#8211; auch ohne mich als nicht-Perlacher in deren Angelegenheiten mischen zu wollen, aber Demotionverfahren laufen ja in allen 3 Münchner NSN-Betrieben.</p>
<p>Bei den Demotionverfahren geht es NICHT direkt um ERA-Eingruppierungen, es geht sogar meistens um AT&#8217;s, es geht um die Einführung der NSN-&#8221;Jobgrades&#8221;. Wenn dabei z.B. ein AT (bisher &#8220;Funktionsstufe 5&#8243;) statt in JG10 in JG09 eingruppiert wird, entspricht das einer Versetzung auf eine niedrigerwertige Arbeitsstelle, zu der der Betriebsrat auch &#8220;nein&#8221; sagen kann, und wenn der Arbeitgeber damit ein Problem hat, kann/muss er sich die verweigerte BR-Zustimmung von einem Arbeitsgericht nach §100 ersetzen lassen; das ist nicht geschehen, trotzdem wurde die Demotion einfach vollzogen, deswegen die Gerichtsverfahren.</p>
<p>Aber natürlich gilt auch hier die Grundregel aller Arbeitsgerichtsprozesse: Arbeitsrecht ist Richterrecht, und auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand (frau übrigens auch).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Müntefering fordert neue Verfassung von iw</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/04/13/muntefering-fordert-neue-verfassung/comment-page-1/#comment-31</link>
		<dc:creator>iw</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2009 13:54:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=418#comment-31</guid>
		<description>Man fragt sich in der Tat, was das soll. Eine neue Verfassung, nur weil Wahlkampf ist? Hätte eine solche Aussage eine islamische Vereinigung getätigt, hätte man sie als verfassungsfeindlich eingestuft und beobachtet. Einen Politiker, der so leichtfertigt unser Grundgesetz benutzt, um populistisch auf Stimmenfang zu gehen, sollte der Bürger weiter beobachten. Eigentlich sollte Müntefering zurücktreten, wenn ihm nichts anderes einfällt, um den Ängsten und Sorgen der Menschen zu begegnen. Damit tut er der SPD sicherlich keinen Gefallen. 

Politische Konzepte  sehen anders aus. Müntefering täte besser daran zu sagen, wie er immer noch bestehende Ungleichheiten zwischen Ost und West beseitigen möchte.

Wie cr schon schrieb, wurde das Grundgesetz unseren ostdeutschen Mitbürgern nicht übergestülpt, sondern der Beitritt wurde vertraglich geregelt. Diesen Beitritt forderten die ehemaligen DDR-Bürger in Demonstrationen nach dem Mauerfall selbst. Die Idee, die DDR umzugestalten, die viele damals politisch Aktive (Bündnis 90) hatten, wurde verworfen, nicht zuletzt, weil das Volk einen schnellen Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland auf der Straße forderte. 

Doch die ganze Aktion wirft die Frage aus: Ist der Graben zwischen Ost und West immer noch so groß? Brauchen wir nach 20 Jahren Einheit einen Schüleraustausch zwischen Ost und West (wie ein solcher nach dem 2. Weltkrieg zwischen Deutschland und Frankreich stattfand), damit wenigstens die nächste Generation sehen kann, dass der Mensch im Osten sich nicht von dem im Westen unterscheidet? Wie sollten sich Israelis und Palästinenser jeweils aussöhnen, wenn schon wir es offensichtlich nicht schaffen, das alte Ost-West-Denken endlich zu überwinden?

Münteferings Äußerungen sind und bleiben ein Possenspiel, zu dem man nicht unbedingt das Grundgesetz verwenden sollte. Dazu ist es nun wirklich nicht gemacht!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man fragt sich in der Tat, was das soll. Eine neue Verfassung, nur weil Wahlkampf ist? Hätte eine solche Aussage eine islamische Vereinigung getätigt, hätte man sie als verfassungsfeindlich eingestuft und beobachtet. Einen Politiker, der so leichtfertigt unser Grundgesetz benutzt, um populistisch auf Stimmenfang zu gehen, sollte der Bürger weiter beobachten. Eigentlich sollte Müntefering zurücktreten, wenn ihm nichts anderes einfällt, um den Ängsten und Sorgen der Menschen zu begegnen. Damit tut er der SPD sicherlich keinen Gefallen. </p>
<p>Politische Konzepte  sehen anders aus. Müntefering täte besser daran zu sagen, wie er immer noch bestehende Ungleichheiten zwischen Ost und West beseitigen möchte.</p>
<p>Wie cr schon schrieb, wurde das Grundgesetz unseren ostdeutschen Mitbürgern nicht übergestülpt, sondern der Beitritt wurde vertraglich geregelt. Diesen Beitritt forderten die ehemaligen DDR-Bürger in Demonstrationen nach dem Mauerfall selbst. Die Idee, die DDR umzugestalten, die viele damals politisch Aktive (Bündnis 90) hatten, wurde verworfen, nicht zuletzt, weil das Volk einen schnellen Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland auf der Straße forderte. </p>
<p>Doch die ganze Aktion wirft die Frage aus: Ist der Graben zwischen Ost und West immer noch so groß? Brauchen wir nach 20 Jahren Einheit einen Schüleraustausch zwischen Ost und West (wie ein solcher nach dem 2. Weltkrieg zwischen Deutschland und Frankreich stattfand), damit wenigstens die nächste Generation sehen kann, dass der Mensch im Osten sich nicht von dem im Westen unterscheidet? Wie sollten sich Israelis und Palästinenser jeweils aussöhnen, wenn schon wir es offensichtlich nicht schaffen, das alte Ost-West-Denken endlich zu überwinden?</p>
<p>Münteferings Äußerungen sind und bleiben ein Possenspiel, zu dem man nicht unbedingt das Grundgesetz verwenden sollte. Dazu ist es nun wirklich nicht gemacht!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Müntefering fordert neue Verfassung von wm</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/04/13/muntefering-fordert-neue-verfassung/comment-page-1/#comment-30</link>
		<dc:creator>wm</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 20:48:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=418#comment-30</guid>
		<description>Unwohl fühlen sich sicherlich viele Ost- und auch Westdeutsche. Ich vermute allerdings, weniger wegen dem Grundgesetz selbst (zumindest soweit es noch dem ursprünglichen Geist des GG entspricht), sondern wegen der Verfassungswirklichkeit, die wesentliche Inhalte des GG mit Füßen tritt.

Der Verdacht, dass Münteferings Forderung nur Populismus im Vorfeld der Wahl ist, liegt durchaus nahe. Mir kommt aber auch noch ein weiterer Verdacht: Die Bevölkerung hat doch satt, dass immer mehr am GG herumgebastelt wird (und fühlt sich sehr unwohl damit). Jeder neue Änderungsvorschlag ruft wieder Protest hervor und behindert die Regierungsarbeit. Die Erstellung einer komplett neuen Verfassung würde es doch deutlich erleichtern, viele &quot;Verbesserungen&quot; ohne große Diskussion einfließen zu lassen, und gewisse &quot;Behinderungen&quot; der Regierungsarbeit und der Terrorismusbekämpfung einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Ist doch eine geniale Idee von Münte! ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unwohl fühlen sich sicherlich viele Ost- und auch Westdeutsche. Ich vermute allerdings, weniger wegen dem Grundgesetz selbst (zumindest soweit es noch dem ursprünglichen Geist des GG entspricht), sondern wegen der Verfassungswirklichkeit, die wesentliche Inhalte des GG mit Füßen tritt.</p>
<p>Der Verdacht, dass Münteferings Forderung nur Populismus im Vorfeld der Wahl ist, liegt durchaus nahe. Mir kommt aber auch noch ein weiterer Verdacht: Die Bevölkerung hat doch satt, dass immer mehr am GG herumgebastelt wird (und fühlt sich sehr unwohl damit). Jeder neue Änderungsvorschlag ruft wieder Protest hervor und behindert die Regierungsarbeit. Die Erstellung einer komplett neuen Verfassung würde es doch deutlich erleichtern, viele &#8220;Verbesserungen&#8221; ohne große Diskussion einfließen zu lassen, und gewisse &#8220;Behinderungen&#8221; der Regierungsarbeit und der Terrorismusbekämpfung einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Ist doch eine geniale Idee von Münte! <img src='http://blog.nci-net.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu SHC: Betriebsrat verlässt zuerst das sinkende Schiff von cr</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/03/12/shc-betriebsrat-verlasst-zuerst-das-sinkende-schiff/comment-page-1/#comment-29</link>
		<dc:creator>cr</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 09:20:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=286#comment-29</guid>
		<description>Wir haben einen anonymen Hinweis bekommen, dass den BR-Mitgliedern eine Sondervereinbarung durch die Firma gewährt worden sein könnte. Solange diese Vereinbarung nicht vorliegt, können wir nicht beurteilen, ob und was da dran ist. Sollte ein Mitarbeiter eine solche Sondervereinbarung haben, könnt ihr sie uns schicken, damit wir sie überprüfen können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben einen anonymen Hinweis bekommen, dass den BR-Mitgliedern eine Sondervereinbarung durch die Firma gewährt worden sein könnte. Solange diese Vereinbarung nicht vorliegt, können wir nicht beurteilen, ob und was da dran ist. Sollte ein Mitarbeiter eine solche Sondervereinbarung haben, könnt ihr sie uns schicken, damit wir sie überprüfen können.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu NSN: Bei Entscheidung &#8211; Zeitarbeit bedenken von bt</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/03/22/nsn-bei-entscheidung-zeitarbeit-bedenken/comment-page-1/#comment-28</link>
		<dc:creator>bt</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 06:22:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=381#comment-28</guid>
		<description>Nein, keine Sorge um meine geistige Gesundheit, der DC-Virus hat mich noch nicht erreicht und wird das wohl auch nicht schaffen, denn ich sehe die beE (und das schon von Anfang an) als wertneutrales Werkzeug. Wie ein Hammer: Nicht das Werkzeug ist gut oder schlecht, sondern das was ich damit mache, und wie ich&#039;s mache. Ich kann nunmal den Hammer nutzen um einen Nagel einzuschlagen, dann ist das prima (insoweit ich mir nicht auf den Fingernagel klopfe), aber ich kann damit auch meinem Nachbarn den dummen Schädel einschlagen, und das sähe der eine oder andere dann vielleicht nicht mehr ganz so positiv; schuld ist dann aber nicht der Hammer.
So ist das auch mit Transfergesellschaften; z.B. die erste beE 2003 war definitiv nur ein Instrument zur Umgehung einer Sozialauswahl, und DAS war dann die eigentliche Sauerei.

Zur eigentlichen Frage zurück: Obwohl es die Siemens-beE schon seit nunmehr 6 Jahren gibt (und Zeitarbeit ist ja nun auch nicht gerade etwas Neues), ist mir bisher KEIN einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Siemens/NSN-beE&#039;ler irgendwelche Kürzungen um die Ohren bekommen hätte, nur weil er sich geweigert hätte bei einem Zeitarbeitsunternehmen anzuheuern. Deshalb sehe ich ganz pragmatisch auch jetzt diese Gefahr nicht als so groß an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, keine Sorge um meine geistige Gesundheit, der DC-Virus hat mich noch nicht erreicht und wird das wohl auch nicht schaffen, denn ich sehe die beE (und das schon von Anfang an) als wertneutrales Werkzeug. Wie ein Hammer: Nicht das Werkzeug ist gut oder schlecht, sondern das was ich damit mache, und wie ich&#8217;s mache. Ich kann nunmal den Hammer nutzen um einen Nagel einzuschlagen, dann ist das prima (insoweit ich mir nicht auf den Fingernagel klopfe), aber ich kann damit auch meinem Nachbarn den dummen Schädel einschlagen, und das sähe der eine oder andere dann vielleicht nicht mehr ganz so positiv; schuld ist dann aber nicht der Hammer.<br />
So ist das auch mit Transfergesellschaften; z.B. die erste beE 2003 war definitiv nur ein Instrument zur Umgehung einer Sozialauswahl, und DAS war dann die eigentliche Sauerei.</p>
<p>Zur eigentlichen Frage zurück: Obwohl es die Siemens-beE schon seit nunmehr 6 Jahren gibt (und Zeitarbeit ist ja nun auch nicht gerade etwas Neues), ist mir bisher KEIN einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Siemens/NSN-beE&#8217;ler irgendwelche Kürzungen um die Ohren bekommen hätte, nur weil er sich geweigert hätte bei einem Zeitarbeitsunternehmen anzuheuern. Deshalb sehe ich ganz pragmatisch auch jetzt diese Gefahr nicht als so groß an.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu NSN: Entscheidungen von bt</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/03/21/nsn-entscheidungen/comment-page-1/#comment-27</link>
		<dc:creator>bt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2009 20:55:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=361#comment-27</guid>
		<description>Was die Möglichkeit, auch nach dem 30.6. nicht nur einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sondern auch noch in die beE eintreten zu können, betrifft, bleibe ich dabei: Das ist ein nicht ungefährliches Spiel, es ist ja fein wenn Ihr diverse Indizien dafür ausmacht dass es gehen wird, aber es ist eben alles andere als sicher, d.h. wer sich darauf verlässt und die Sache erstmal aussitzt geht damit ein Risiko ein; nämlich das Risiko, dass es sich im Juli dann herausstellt dass ein späterer beE-Eintritt dann doch nicht mehr möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit dazu sehen wir offensichtlich unterschiedlich, aber sei&#039;s drum, das Entscheidende ist: Wie hoch oder niedrig die Wahrscheinlichkeit auch sein mag, es besteht definitiv ein gewisses Risiko dass nach dem 30.6. keine beE-Eintritte mehr möglich sind (und ich halte dieses Risiko für nicht unerheblich). Aber ich irre mich in dem Fall ja gerne. Ich würde mich jedenfalls niemals trauen, einem Kollegen zu raten all seine Chips darauf zu setzen, dass das schon gut gehen wird. Ich rate daher dazu, sich vor dem 30.6. zu entscheiden. Für oder gegen die beE, das muss jeder fallindividuell selbst herausfinden und entscheiden, aber jedenfalls bis 30.6., denn sonst besteht die Gefahr dass andere für einen entscheiden; wir geben damit möglicherweise ein Stück weit die Kontrolle, was aus uns wird, aus der Hand. Aber wir sehen das offensichtlich unterschiedlich, und weil es durch hin-und-her-Kommentare auch nicht besser wird, werde ich für meinen Teil diese Diskussion beenden; meinen Standpunkt und meine Befürchtungen kennt Ihr, vom Wiederholen wird&#039;s auch nicht besser.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was die Möglichkeit, auch nach dem 30.6. nicht nur einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sondern auch noch in die beE eintreten zu können, betrifft, bleibe ich dabei: Das ist ein nicht ungefährliches Spiel, es ist ja fein wenn Ihr diverse Indizien dafür ausmacht dass es gehen wird, aber es ist eben alles andere als sicher, d.h. wer sich darauf verlässt und die Sache erstmal aussitzt geht damit ein Risiko ein; nämlich das Risiko, dass es sich im Juli dann herausstellt dass ein späterer beE-Eintritt dann doch nicht mehr möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit dazu sehen wir offensichtlich unterschiedlich, aber sei&#8217;s drum, das Entscheidende ist: Wie hoch oder niedrig die Wahrscheinlichkeit auch sein mag, es besteht definitiv ein gewisses Risiko dass nach dem 30.6. keine beE-Eintritte mehr möglich sind (und ich halte dieses Risiko für nicht unerheblich). Aber ich irre mich in dem Fall ja gerne. Ich würde mich jedenfalls niemals trauen, einem Kollegen zu raten all seine Chips darauf zu setzen, dass das schon gut gehen wird. Ich rate daher dazu, sich vor dem 30.6. zu entscheiden. Für oder gegen die beE, das muss jeder fallindividuell selbst herausfinden und entscheiden, aber jedenfalls bis 30.6., denn sonst besteht die Gefahr dass andere für einen entscheiden; wir geben damit möglicherweise ein Stück weit die Kontrolle, was aus uns wird, aus der Hand. Aber wir sehen das offensichtlich unterschiedlich, und weil es durch hin-und-her-Kommentare auch nicht besser wird, werde ich für meinen Teil diese Diskussion beenden; meinen Standpunkt und meine Befürchtungen kennt Ihr, vom Wiederholen wird&#8217;s auch nicht besser.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu NSN: Entscheidungen von iw/cr</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/03/21/nsn-entscheidungen/comment-page-1/#comment-26</link>
		<dc:creator>iw/cr</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2009 18:35:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=361#comment-26</guid>
		<description>Um weiteres Licht in die Diskussion - was gilt nun in Phase 1 und was weiß man jetzt schon über Phase 2 – zu bringen, haben wir uns den IA/SP vom 10.03.2009 nochmals angeschaut.

Zu bemerken ist: 
Nur der Interessenausgleich unterscheidet zwischen Phase 1 und Phase 2. Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber in Phase 1 (bis 30.06.09) den betroffenen Mitarbeitern Angebote nach dem Sozialplan vom 10.03.09 unterbreiten kann, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Betriebsbedingte Kündigungen in Phase 1 sind jedoch ausgeschlossen (IA, Punkt 2.2).

Der Sozialplan unterscheidet dagegen nicht zwischen Phase 1 und 2. Entsprechend seines zeitlichen Geltungsbereichs gilt er in all seinen Regelungen bis zum Abschluss der Restrukturierungen jedoch längstens bis zum 30.06.2012. Dies wird auch durch den Passus in Punkt 3.1.1 des SP unterstrichen: „Abschluss des Aufhebungsvertrages (mit Wechsel in die beE) bis einschließlich 30.06.2009, bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne Wechsel in die beE erhöht den individuellen Faktor um 0,3 Punkte. In allen anderen Fällen erhalten Arbeitnehmer, die sich für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entscheiden, lediglich den jeweiligen Grundwert gemäß Tabelle.“ Dieser Passus weist eindeutig über den 30.06.09 hinaus. Der Begriff „Aufhebungsvertrag“ im letzten Satz umfasst im Kontext des SP stets mit und ohne beE. Daraus kann man eindeutig schließen, dass die beE für Phase 2 bereits vereinbart ist. Dies wird auch unterstrichen durch die Vereinbarung des Faktors 0.3, der festlegt, dass die Abfindungen (mit und ohne beE) in Phase 1 höher sind als in Phase 2.

Im Interessenausgleich heißt es zu Phase 2 (IA, Punkt 5): „Die Betriebsparteien werden ab dem 1.7.2009 die in Ziffer 2.1.1 bis Ziffer 2.1.3 [Anm. d. Red.: Abbau von 410 MA , Umzüge Greifswald, Düsseldorf, Abspaltung der IT] genannten Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich etwaig hierfür erforderlicher Personalabbaumaßnahmen, einschließlich dann aus Firmensicht ggf. erforderlich werdender betriebsbedingter Änderungs- / Beendigungskündigungen abschließend beraten und verhandeln mit dem Ziel, hierüber den zweiten Teil des Interessenausgleichs und etwaig für die jeweilige Restrukturierungsmaßnahme erforderlichen Sozialplan abzuschließen.“

Für den Abbau der 410 MA liegt der Sozialplan für die einvernehmlichen Lösungen bereits wie oben dargelegt vor. Lediglich die „Bedingungen“ für eventuelle betriebsbedingte oder Änderungs- / Beendigungskündigungen sowie beE-Entscheidungs- bzw. Eintrittsdatum (im Grunde liegt dies mit dem 1.10.09 bereits fest) müssen neu verhandelt werden.

Für die Umzüge nach Greifswald und Düsseldorf sowie für eine eventuelle IT-Abspaltung sind sowohl Interessenausgleich als auch Sozialplan auszuhandeln. Bzgl. der Umzüge liegt es nahe den Sozialplan vom 10.03.09 auf diese Mitarbeiter auszudehnen und weitere Maßnahmen wie Erstattung der Umzugskosten und sonstige Auslagen zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den Artikel &lt;a href=&quot;http://blog.nci-net.de/2009/03/12/nsn-versetzung-umzugskosten/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;NSN: Versetzung – Umzugskosten&lt;/a&gt; verwiesen. Nach BAG-Rechtssprechung muss der Arbeitgeber Umzugskosten und Mehraufwendungen erstatten. Also hier hat der Betriebsrat gute Karten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um weiteres Licht in die Diskussion &#8211; was gilt nun in Phase 1 und was weiß man jetzt schon über Phase 2 – zu bringen, haben wir uns den IA/SP vom 10.03.2009 nochmals angeschaut.</p>
<p>Zu bemerken ist:<br />
Nur der Interessenausgleich unterscheidet zwischen Phase 1 und Phase 2. Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber in Phase 1 (bis 30.06.09) den betroffenen Mitarbeitern Angebote nach dem Sozialplan vom 10.03.09 unterbreiten kann, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Betriebsbedingte Kündigungen in Phase 1 sind jedoch ausgeschlossen (IA, Punkt 2.2).</p>
<p>Der Sozialplan unterscheidet dagegen nicht zwischen Phase 1 und 2. Entsprechend seines zeitlichen Geltungsbereichs gilt er in all seinen Regelungen bis zum Abschluss der Restrukturierungen jedoch längstens bis zum 30.06.2012. Dies wird auch durch den Passus in Punkt 3.1.1 des SP unterstrichen: „Abschluss des Aufhebungsvertrages (mit Wechsel in die beE) bis einschließlich 30.06.2009, bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne Wechsel in die beE erhöht den individuellen Faktor um 0,3 Punkte. In allen anderen Fällen erhalten Arbeitnehmer, die sich für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entscheiden, lediglich den jeweiligen Grundwert gemäß Tabelle.“ Dieser Passus weist eindeutig über den 30.06.09 hinaus. Der Begriff „Aufhebungsvertrag“ im letzten Satz umfasst im Kontext des SP stets mit und ohne beE. Daraus kann man eindeutig schließen, dass die beE für Phase 2 bereits vereinbart ist. Dies wird auch unterstrichen durch die Vereinbarung des Faktors 0.3, der festlegt, dass die Abfindungen (mit und ohne beE) in Phase 1 höher sind als in Phase 2.</p>
<p>Im Interessenausgleich heißt es zu Phase 2 (IA, Punkt 5): „Die Betriebsparteien werden ab dem 1.7.2009 die in Ziffer 2.1.1 bis Ziffer 2.1.3 [Anm. d. Red.: Abbau von 410 MA , Umzüge Greifswald, Düsseldorf, Abspaltung der IT] genannten Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich etwaig hierfür erforderlicher Personalabbaumaßnahmen, einschließlich dann aus Firmensicht ggf. erforderlich werdender betriebsbedingter Änderungs- / Beendigungskündigungen abschließend beraten und verhandeln mit dem Ziel, hierüber den zweiten Teil des Interessenausgleichs und etwaig für die jeweilige Restrukturierungsmaßnahme erforderlichen Sozialplan abzuschließen.“</p>
<p>Für den Abbau der 410 MA liegt der Sozialplan für die einvernehmlichen Lösungen bereits wie oben dargelegt vor. Lediglich die „Bedingungen“ für eventuelle betriebsbedingte oder Änderungs- / Beendigungskündigungen sowie beE-Entscheidungs- bzw. Eintrittsdatum (im Grunde liegt dies mit dem 1.10.09 bereits fest) müssen neu verhandelt werden.</p>
<p>Für die Umzüge nach Greifswald und Düsseldorf sowie für eine eventuelle IT-Abspaltung sind sowohl Interessenausgleich als auch Sozialplan auszuhandeln. Bzgl. der Umzüge liegt es nahe den Sozialplan vom 10.03.09 auf diese Mitarbeiter auszudehnen und weitere Maßnahmen wie Erstattung der Umzugskosten und sonstige Auslagen zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den Artikel <a href="http://blog.nci-net.de/2009/03/12/nsn-versetzung-umzugskosten/" rel="nofollow">NSN: Versetzung – Umzugskosten</a> verwiesen. Nach BAG-Rechtssprechung muss der Arbeitgeber Umzugskosten und Mehraufwendungen erstatten. Also hier hat der Betriebsrat gute Karten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu NSN: Bei Entscheidung &#8211; Zeitarbeit bedenken von cr</title>
		<link>http://blog.nci-net.de/2009/03/22/nsn-bei-entscheidung-zeitarbeit-bedenken/comment-page-1/#comment-25</link>
		<dc:creator>cr</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2009 18:30:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.nci-net.de/?p=381#comment-25</guid>
		<description>Das SGB III kann nicht einfach ausgehebelt werden. Da gilt das.

Hast du dich von DC anstecken lassen und bist plötzlich ein beE-Fan geworden? :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das SGB III kann nicht einfach ausgehebelt werden. Da gilt das.</p>
<p>Hast du dich von DC anstecken lassen und bist plötzlich ein beE-Fan geworden? <img src='http://blog.nci-net.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
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