Posts Tagged ‘Nebenjob’
Nebentätigkeit in der Kurzarbeit
April 2nd, 2010 von Christine Rosenboom
Da die Kurzarbeit Null ja nun schon vielen Kollegen angekündigt wurde, kam noch einmal die Frage auf, wie es sich mit Nebenjobs in der Kurzarbeit verhält.
Eine freiberufliche (selbständige) Tätigkeit ist ebenso wie eine nicht-selbständige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit. Die Aufnahme muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Der Antrag muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Tags: Kurzarbeit, Nebenjob
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Kurzarbeit: Arbeitsvermittlung, Nebenjob, Bewerbung
March 6th, 2010 von Inken Wanzek
Arbeitsvermittlung
Wenn die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zahlt, hat sie das Recht Mitarbeiter für die Dauer der Kurzarbeit an eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln. Mitarbeiter müssen sich also für diese Arbeitsvermittlung und mögliche Weiterbildungsmaßnahmen bereithalten. Daher ist es auch erforderlich, Urlaub während Kurzarbeit Null ordnungsgemäß beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung anzumelden.
Tags: Agentur für Arbeit, Arbeitsvermittlung, Bewerbung, Kurzarbeit, Meldepflicht, Nebenjob
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KuG: Nebenbeschäftigung in der Kurzarbeit
January 23rd, 2010 von Christine Rosenboom
Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Gehalt aus einer anderen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ist das Istentgelt (um den Arbeitsausfall reduzierte Bruttoarbeitsentgelt) um diesen Betrag zu erhöhen. Das Nebeneinkommen wird in voller Höhe, also ohne gesetzliche Abzüge, dem Istentgelt hinzugerechnet. Dadurch sinkt das Kurzarbeitergeld.
Tags: Kurzarbeit, Nebenjob
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Nebenjob in der Kurzarbeit
June 4th, 2009 von Christine Rosenboom
Durch die Wirtschaftskrise haben viele Firmen bereits ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Andere werden folgen. Um den Verdienstausfall abzufedern, könnten die Kurzarbeiter einen Nebenjob annehmen. Grundsätzlich ist dies erlaubt, der Zweitjob muss jedoch beim Arbeitgeber angemeldet werden. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, 67 Prozent, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt.
Tags: Kurzarbeit, Nebenjob
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